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NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Betonrezeptur-Designer

Stand: 28.09.2026 · mitgeliefert mit Fassung 1.9.6

Diesen Text und die Kauf- und Lizenzbedingungen können Sie auf der Webseite des Anbieters abrufen, speichern und ausdrucken (rehfeldt-massing.de/software/betonrezeptur-designer/); nach der Installation liegt dieser Text als NUTZUNGSBEDINGUNGEN.txt im Programmordner.

Anbieter: Rehfeldt & Massing GbR, vertreten durch die Gesellschafter Eva Maria Rehfeldt Massing und Ricardo Rehfeldt, Padies 2a, 48683 Ahaus, Deutschland, kontakt@rehfeldt-massing.de, Telefon +49 2561 4445268.

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Programms Betonrezeptur-Designer (im Folgenden „Programm“) samt Handbuch, Validierungspaket und Materialkatalog.

1.2 Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, auch wenn sie als Behörde oder Bildungseinrichtung handeln. Es ist nicht für Verbraucher (§ 13 BGB) bestimmt. Mit der Annahme dieser Bedingungen bestätigen Sie, dass Sie das Programm für ein solches Unternehmen oder eine solche Stelle beziehen und nutzen.

1.3 Diese Bedingungen gelten für die Testphase und für eine Lizenz, die der Anbieter unentgeltlich überlässt, etwa für Lehre oder Erprobung. Für eine gekaufte Lizenz gelten die Kauf- und Lizenzbedingungen des Anbieters in der Fassung, die seinem Angebot beilag. Sie gehen diesen Bedingungen vor; für eine gekaufte Lizenz gelten diese Bedingungen nur, soweit die Kauf- und Lizenzbedingungen auf sie verweisen. Was im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart ist, geht vor. Geschäftsbedingungen des Kunden, etwa Einkaufsbedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Für eine gekaufte Lizenz werden diese Bedingungen, soweit die Kauf- und Lizenzbedingungen auf sie verweisen, mit dem Kauf vereinbart; das Angebot des Anbieters nennt ihren Stand und legt sie bei. Für eine unentgeltlich überlassene Lizenz werden sie mit der Überlassung vereinbart; die Nachricht, mit der der Anbieter die Lizenz sendet, nennt ihren Stand. Im Übrigen, insbesondere für die Testphase, nehmen Sie sie im Setup an oder — nach einer Aktualisierung aus dem Programm heraus, bei der das Setup keine Seiten zeigt — in dem Fenster, das das Programm beim ersten Start danach zeigt. Sie erklären die Annahme für das Unternehmen, für das Sie das Programm nutzen, und versichern, dazu berechtigt zu sein. Ohne Annahme lässt sich die Testphase nicht nutzen. Eine Lizenz bleibt im vereinbarten Umfang nutzbar, auch wenn Sie eine Fassung dieser Bedingungen im Programm nicht annehmen; für sie gilt dann die Fassung, die bei ihrem Erwerb vereinbart oder von Ihnen zuletzt angenommen wurde. Das Setup lässt sich nur mit Annahme ausführen; ohne Annahme erhalten Lizenznehmer neue Fassungen über die Aktualisierung aus dem Programm heraus. Was eine Annahme im Setup für eine gekaufte Lizenz bedeutet, regeln die Kauf- und Lizenzbedingungen.

1.5 Ändert der Anbieter diese Bedingungen, legt das Programm die neue Fassung beim ersten Start nach der Aktualisierung zur Annahme vor. Bis Sie die neue Fassung annehmen, gilt die zuletzt vereinbarte oder von Ihnen angenommene weiter, auch in der Testphase. Schweigen oder bloße Weiternutzung gelten nicht als Annahme. Die Annahme einer neuen Fassung im Setup oder im Programm schränkt Rechte aus einer bereits erworbenen Lizenz nicht ein, insbesondere nicht deren Umfang und Dauer, den Wechsel des Arbeitsplatzes, die Weitergabe, die Mängelrechte, die Haftung des Anbieters und die kostenlose Korrektur von Rechenfehlern; die Kauf- und Lizenzbedingungen bleiben davon unberührt.

2 TESTPHASE

2.1 Das Programm läuft ab dem ersten Start auf einem Rechner 14 Tage in vollem Funktionsumfang; die Frist beginnt mit diesem Start, auch wenn Sie die Bedingungen erst später annehmen. Die Testphase ist unentgeltlich und dient allein dazu, das Programm zu beurteilen.

2.2 Während der Testphase tragen alle Ausdrucke den Vermerk „TESTVERSION“ (bei englischer Oberfläche „TRIAL VERSION“). Solche Ausdrucke sind nicht für Nachweise, für die Weitergabe an Dritte oder für die Produktion bestimmt.

2.3 Nach Ablauf der Testphase wechselt das Programm in den Nur-Lesen-Zustand: Gespeicherte Rezepturen lassen sich öffnen, ansehen, exportieren und mit Vermerk drucken; Eingaben, Werkzeuge und jede Änderung des Datenbestands (Rezepturen, Materialstamm, Einspielen und Zurückspielen, Standard, Werkseinstellungen) sind gesperrt. Ihre Daten bleiben erhalten.

2.4 Nach Absprache kann der Anbieter die Testphase einmal verlängern; ein Anspruch darauf besteht nicht. Er gewährt die Verlängerung als befristete Lizenz. Für sie gelten die Bestimmungen der Testphase: Ausdrucke tragen in dieser Zeit keinen Vermerk, sind aber ebenso wenig für Nachweise, für die Weitergabe an Dritte oder für die Produktion bestimmt; nach Ablauf gilt Ziffer 2.3.

2.5 Die Testphase beginnt je Rechner einmal. Sie darf nicht durch Eingriffe in das Programm, in seine Dateien oder in die Systemuhr verlängert werden. Zeigt die Systemuhr ein Datum, das mehr als einen Tag vor dem spätesten schon erreichten liegt, gilt ohne Lizenz der Nur-Lesen-Zustand nach Ziffer 2.3, bis die Uhr wieder richtig steht.

3 NUTZUNGSRECHT

3.1 Für die Testphase räumt der Anbieter Ihnen ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, das Programm auf dem Rechner zu nutzen, auf dem es installiert ist.

3.2 Mit einer unentgeltlich überlassenen Lizenz räumt der Anbieter Ihnen ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, das Programm auf dem Rechner zu nutzen, für den die Lizenz ausgestellt ist (Arbeitsplatz), für alle Windows-Benutzer dieses Rechners nacheinander. Unter einer Lizenz darf das Programm gleichzeitig nur in einer angemeldeten Windows-Sitzung laufen; arbeiten mehrere Personen gleichzeitig mit ihm, etwa auf einem Terminal- oder Remotedesktop-Server, braucht jede gleichzeitige Nutzung eine eigene Lizenz. Das Recht gilt bis zu dem Endtag, den die Lizenz nennt, sonst zeitlich unbegrenzt; nach dem Endtag gilt Ziffer 2.3 entsprechend. Für eine gekaufte Lizenz regeln die Kauf- und Lizenzbedingungen Umfang, Dauer, Rechnerwechsel und Weitergabe; die Ziffern 3.1 bis 3.3 gelten für sie nicht.

3.3 Passt eine Lizenz nach einem Umbau des Arbeitsplatzes nicht mehr zu ihm oder lassen sich seine Merkmale nicht mehr lesen, läuft das Programm ab dem Start, an dem das erstmals auffällt, noch 14 Tage weiter (Kulanzfrist); Ausdrucke tragen in dieser Zeit den Vermerk „KULANZFRIST“ (bei englischer Oberfläche „GRACE PERIOD“). Die Kulanzfrist setzt voraus, dass die Lizenz auf diesem Rechner schon gültig war, dass der vom Programm geführte Lizenzstand erhalten ist und dass die Systemuhr nicht zurückgestellt ist (Ziffer 2.5). Auf Anfrage mit der Arbeitsplatzkennung stellt der Anbieter die Lizenz kostenlos für den geänderten oder einen neuen Rechner aus, etwa nach einem Defekt oder beim Austausch des Rechners. Die bisherige Lizenz wird damit ungültig; Sie nehmen sie vom bisherigen Rechner, soweit er noch in Betrieb ist, und legen sie nicht auf dem neuen ab, denn dort gilt sie nicht. Ist die Kulanzfrist abgelaufen, bevor die neue Lizenz eingetragen ist, gilt bis dahin Ziffer 2.3 entsprechend.

3.4 Nicht gestattet ist, a) das Programm zu vermieten, zu verleihen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen, ausgenommen Beschäftigte und Beauftragte, die für Sie arbeiten, und die Weitergabe einer gekauften Lizenz nach den Kauf- und Lizenzbedingungen; b) die Lizenzprüfung, den Vermerk auf Ausdrucken oder andere Schutzmaßnahmen zu umgehen, zu entfernen oder zu verändern; c) das Programm zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren; d) Urheberrechtsvermerke, Kennungen oder Markenhinweise zu entfernen.

Unberührt bleiben die Rechte, die Ihnen die §§ 69d und 69e UrhG gewähren, insbesondere eine Sicherungskopie anzufertigen, soweit sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist, das Funktionieren des Programms zu beobachten, zu untersuchen und zu testen, das Programm in den Grenzen des § 69e UrhG zur Herstellung der Interoperabilität zu dekompilieren sowie Fehler zu berichtigen oder berichtigen zu lassen, die der Anbieter nach Aufforderung nicht in angemessener Frist behebt.

3.5 Das Programm enthält Bestandteile Dritter, unter anderem das Flutter-Framework, die PDF-Bibliothek PDFium, die Schrift Roboto und Laufzeitbibliotheken von Microsoft (Visual C++). Für die quelloffenen Bestandteile gelten deren eigene Lizenzen; sie sind im Programm unter „Info zur Anwendung“ → „Lizenzen“ einzusehen, die Lizenztexte der Schrift und von PDFium zusätzlich als LIZENZ-Roboto.txt und LIZENZ-PDFium.txt im Programmordner. Geben diese Lizenzen Ihnen für einen Bestandteil weitergehende Rechte als diese Bedingungen, gehen sie für diesen Bestandteil vor. Die mitgelieferten Laufzeitbibliotheken von Microsoft dürfen Sie nur zusammen mit dem Programm nutzen; Sie dürfen sie nicht gesondert weitergeben, verändern oder zurückentwickeln, soweit das Gesetz es nicht zwingend erlaubt.

3.6 Alle Rechte am Programm, am Handbuch, am Validierungspaket und am Materialkatalog bleiben beim Anbieter, soweit sie nicht Dritten zustehen. Ihre Rezepturen, Ausdrucke und Exporte dürfen Sie uneingeschränkt verwenden, soweit nicht die Ziffern 2.2 und 2.4 oder ein Vermerk auf dem Ausdruck etwas anderes sagen. Handbuch und Validierungspaket dürfen Sie für Ihr Unternehmen vervielfältigen und an Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen, Behörden und Ihre Auftraggeber weitergeben.

4 WAS DAS PROGRAMM LEISTET UND WAS NICHT

4.1 Das Programm ist ein Rechen- und Prüfwerkzeug für den Mischungsentwurf nach DIN EN 206 und DIN 1045-2. Es ersetzt weder die Erstprüfung noch die Konformitätskontrolle, noch die Beurteilung durch eine fachkundige Person, noch die Planung oder Bemessung eines Bauteils.

4.2 Jedes Ergebnis ist vor seiner Verwendung von einer fachkundigen Person zu prüfen. Über Zusammensetzung, Herstellung und Verwendung eines Betons entscheidet der Anwender in eigener fachlicher Verantwortung; maßgebend sind die Normen und Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die Ergebnisse der Erstprüfung. Die Haftung des Anbieters für Fehler des Programms richtet sich nach Abschnitt 6, für eine gekaufte Lizenz nach den Kauf- und Lizenzbedingungen.

4.3 Katalogwerte, Richtwerte und Schätzungen (etwa Rohdichten, Standardfeuchten, CO₂-Faktoren, Preise, die Abschätzung der Festigkeit und der Festigkeitsentwicklung) sind Anhaltswerte. Wo das Programm mit einem Anhaltswert rechnet, sagt es das. Was das Programm nicht kann, beschreibt das Papier „4 Was das Programm nicht kann“ des Validierungspakets, das Ihrer Fassung beiliegt.

4.4 Wird ein Rechenfehler bekannt (Grade A bis C nach Papier 3 des Validierungspakets, das Ihrer Fassung beiliegt), stellt der Anbieter kostenlos eine berichtigte Fassung oder einen berichtigten Katalogstand bereit und führt den Fehler in der Chronik der Rechenfehler-Politik. Das gilt, solange der Anbieter das Programm anbietet, für eine gekaufte Lizenz mindestens fünf Jahre ab Kauf. Lizenzierte Arbeitsplätze laden die berichtigte Fassung über die Aktualisierung aus dem Programm (Ziffer 5.1); im Übrigen erhalten Lizenznehmer sie auf Anfrage. Auf einen bekannten Rechenfehler der laufenden Fassung, für den Papier 3 eine Benachrichtigung vorsieht (Grad A sowie Grad B, bei dem ein Verstoß unbemerkt bleibt), weist das Programm beim Start hin, solange die Abfrage nach Ziffer 5.1 eingeschaltet ist. Diese Zusage ist keine Garantie für die Beschaffenheit oder die Fehlerfreiheit des Programms; die Rechte bei Mängeln und die Haftung (Abschnitt 6, für eine gekaufte Lizenz die Kauf- und Lizenzbedingungen) bleiben unberührt.

5 VERBINDUNG ZUM SERVER UND DATENSCHUTZ

5.1 Das Programm rechnet vollständig auf Ihrem Rechner. Beim Start fragt es beim Server des Anbieters nach neuen Fassungen, bekannten Rechenfehlern und dem Stand des Materialkatalogs; diese Abfrage lässt sich im Programm unter „Weitere Optionen“ → „Beim Start online nachsehen“ ausschalten. Ist sie ausgeschaltet, zeigt das Programm weder neue Fassungen noch bekannte Rechenfehler an; die Chronik der Rechenfehler veröffentlicht der Anbieter auch auf seiner Webseite (rehfeldt-massing.de/software/betonrezeptur-designer/). Ein eingerichteter Abgleich (Ziffer 5.3) läuft unabhängig von diesem Schalter, solange Sie angemeldet sind. Ein Update wird nur auf Ihren Befehl und nur auf lizenzierten Arbeitsplätzen geladen.

5.2 Welche Daten dabei und beim Abgleich verarbeitet werden, beschreibt der Datenschutzhinweis (Datei DATENSCHUTZ.txt im Programmordner, im Programm unter „Info zur Anwendung“ → „Rechtliches“).

5.3 Der Abgleich von Rezepturen, Materialien und Feuchte-Journal zwischen den Arbeitsplätzen eines Betriebs über den Server des Anbieters gehört nicht zum Leistungsumfang des Programms. Wünschen Sie ihn ausdrücklich, kann der Anbieter Ihnen ohne weitere Kosten einen Zugang einrichten; vorher schließt er mit Ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Daten bleiben zugleich auf Ihren Arbeitsplätzen gespeichert. Für eine gekaufte Lizenz regelt Ziffer 13 der Kauf- und Lizenzbedingungen den Abgleich.

5.4 Versionsauskunft, Materialkatalog, Update-Download und Abgleich stellt der Anbieter ohne Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit bereit; Rechnen, Speichern, Drucken und Exportieren auf Ihrem Rechner hängen vom Server nicht ab. Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel des Abgleichs, die schon bei Vertragsschluss vorhanden sind, ist ausgeschlossen. Stellt der Anbieter einen dieser Dienste ein, kündigt er das mindestens drei Monate vorher an; für den Abgleich gibt er Ihnen Gelegenheit, Ihre Daten zu sichern, und löscht sie danach nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

5.5 Der Anbieter darf den Bezug von Updates für eine Lizenz sperren, solange Tatsachen die Annahme begründen, dass sie entgegen Abschnitt 3 auf mehreren Rechnern genutzt oder unbefugt weitergegeben wird, und für eine Lizenz, die durch eine neu ausgestellte ersetzt ist. Eine Sperre wegen eines Verdachts teilt er Ihnen mit und hebt sie auf, sobald der Verdacht ausgeräumt ist. Die Zahl der Abrufe je Lizenz ist zum Schutz vor Missbrauch begrenzt. Korrekturen bekannter Rechenfehler nach Ziffer 4.4 erhalten Sie auch während einer Sperre auf Anfrage.

6 HAFTUNG

6.1 Unberührt bleibt in jedem Fall die gesetzliche Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, für arglistig verschwiegene Mängel und soweit der Anbieter eine Garantie für die Beschaffenheit des Programms übernommen hat.

6.2 Im Übrigen haftet der Anbieter während der unentgeltlichen Testphase und für eine unentgeltlich überlassene Lizenz nicht (§§ 521, 524, 599, 600 BGB). Soweit diese Vorschriften nicht anwendbar sind, gilt Ziffer 6.3.

6.3 In diesem Fall haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, etwa die Pflicht, Ihnen das Programm frei von Rechtsmängeln und mit den in den Ziffern 4.1 bis 4.3 beschriebenen Eigenschaften zu überlassen. Die Haftung ist dann auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vorhersehbar und für den Vertrag typisch war.

6.4 In den Fällen der Ziffer 6.3 beträgt die Haftung außerdem höchstens 300.000 EUR je Schadensfall.

6.5 Soweit der Anbieter nach Ziffer 6.3 für leichte Fahrlässigkeit haftet, haftet er für den Verlust von Daten nur in dem Umfang, der auch bei regelmäßiger, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch Sie entstanden wäre. Das Programm bietet dafür eine Gesamtsicherung an. Ziffer 6.1 bleibt unberührt.

6.6 Ein Mitverschulden (§ 254 BGB) bleibt unberührt, insbesondere wenn ein Ergebnis entgegen Ziffer 4.2 ohne Prüfung durch eine fachkundige Person oder ohne Erstprüfung verwendet wird.

6.7 Die Beschränkungen dieses Abschnitts gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

6.8 Für eine gekaufte Lizenz richtet sich die Haftung allein nach den Kauf- und Lizenzbedingungen.

7 ENDE DER NUTZUNG

Sie können das Programm jederzeit deinstallieren. Ihre Daten und die Lizenz bleiben dabei auf dem Rechner, bis Sie sie löschen (siehe Datenschutzhinweis, Abschnitt 8).

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2 Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

8.3 Ist eine Bestimmung unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

8.4 Maßgebend ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen.