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DATENSCHUTZHINWEIS

Betonrezeptur-Designer

Stand: 28.09.2026 · gilt für Fassung 1.9.6

Dieser Hinweis beschreibt, welche personenbezogenen Daten das Programm Betonrezeptur-Designer verarbeitet, wenn Sie es auf Ihrem Rechner benutzen. Für unsere Webseite gilt die Datenschutzerklärung unter https://rehfeldt-massing.de/datenschutz.html.

1 VERANTWORTLICHER

Rehfeldt & Massing GbR
vertreten durch die Gesellschafter Eva Maria Rehfeldt Massing und Ricardo Rehfeldt
Padies 2a, 48683 Ahaus, Deutschland
Telefon +49 2561 4445268
E-Mail kontakt@rehfeldt-massing.de

Einen Datenschutzbeauftragten haben wir nicht benannt; dazu sind wir nicht verpflichtet (Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG).

Für die Daten, die ein Betrieb über den Abgleich verarbeitet (Abschnitt 6), ist der Betrieb selbst verantwortlich; wir verarbeiten sie in seinem Auftrag.

2 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Das Programm rechnet vollständig auf Ihrem Rechner. Rezepturen, Materialstamm, Feuchte-Journal, Einstellungen und Fehlerprotokoll bleiben dort. Nur wenn Sie sich für den Abgleich anmelden, gehen Rezepturen, eigene Materialien und das Feuchte-Journal an unseren Server (Abschnitte 6 und 8). Die Lizenz verlässt den Rechner nur als Lizenzblock, wenn Sie ein Update herunterladen (Abschnitt 4). Zur Lizenzprüfung liest das Programm Merkmale Ihres Rechners; an uns gehen davon nur gekürzte Prüfwerte, wenn Sie uns die Arbeitsplatzkennung schicken oder ein Update herunterladen (Abschnitt 5).

Das Programm selbst verbindet sich nur mit unserem Server unter beton.rehfeldt-massing.de, stets verschlüsselt (HTTPS). Es enthält keine Werbung, keine Reichweitenmessung, keine Absturzberichte und keine Bausteine Dritter, die Daten senden. Ohne Internetverbindung arbeitet es uneingeschränkt; es entfallen nur der Hinweis auf neue Fassungen und auf bekannte Rechenfehler, der Katalogabruf, das Update und der Abgleich.

Der Abfrage beim Start und anderen Verarbeitungen, die auf unseren berechtigten Interessen beruhen, können Sie widersprechen (Abschnitt 11).

3 ABFRAGE BEIM START: NEUE FASSUNGEN UND MATERIALKATALOG

Wann: bei jedem Programmstart. Legt das Programm dabei die Nutzungsbedingungen zur Annahme vor, fragt es erst danach; das Fenster nennt diese Abfrage und führt zu diesem Hinweis. Bei einer Installation von Hand nennt sie schon die Kurzfassung dieses Hinweises im Setup. Den Materialkatalog ruft das Programm außerdem ab, wenn Sie im Menü den Eintrag zum Materialkatalog wählen (etwa „Katalog laden“ oder „Katalog aktualisieren“) oder im Fenster „Materialkatalog“ auf „Auffrischen“ klicken. Schalten Sie „Beim Start online nachsehen“ wieder ein, fragt es sofort nach neuen Fassungen und ruft den Katalog ab. Beim Öffnen von „Info zur Anwendung“ fragt es, ob der Server erreichbar ist. Das geschieht in jedem Lizenzzustand, auch in der Testphase, und ohne Anmeldung.

Was übertragen wird: die IP-Adresse Ihres Internetanschlusses bzw. Ihres Firmennetzes, der Zeitpunkt, die abgerufene Adresse (/version, /katalog, /health) und die allgemeine Kennung der Laufzeitumgebung („Dart/<Version> (dart:io)“). Nicht übertragen werden Lizenznummer, Name, E-Mail-Adresse, Arbeitsplatzkennung sowie Rezeptur- und Materialdaten.

Zweck: Wir weisen Sie auf neue Fassungen hin und vor allem auf bekannte Rechenfehler der Fassung, mit der Sie rechnen. Außerdem stellen wir den gepflegten Materialkatalog bereit; übernommen wird davon nur, was Sie selbst auswählen.

Abschalten: Im Menü „Weitere Optionen“ lässt sich die Abfrage beim Start ausschalten („Beim Start online nachsehen“); das ist zugleich der einfachste Weg, ihr zu widersprechen (Abschnitt 11). Die Einstellung gilt für Ihr Windows-Konto an diesem Rechner. Muss das Programm eine beschädigte Einstellungsdatei beiseitelegen, steht sie wieder auf „an“; das Programm weist darauf hin. Ist die Abfrage ausgeschaltet, erfahren Sie von einem bekannten Rechenfehler Ihrer Fassung nicht mehr über das Programm. Den Katalog können Sie weiterhin von Hand laden, und beim Öffnen von „Info zur Anwendung“ fragt das Programm weiterhin, ob der Server erreichbar ist. Ein Abgleich nach Anmeldung (Abschnitt 6) läuft davon unabhängig.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt darin, dass Sie von Rechenfehlern erfahren und aktuelle Katalogdaten erhalten. Die IP-Adresse ist technisch nötig, um Ihnen die Antwort zuzustellen. Wir werten sie nicht aus, um Sie zu identifizieren; sie steht in den Protokollen des Servers (Abschnitt 7). Bei lizenzierten Arbeitsplätzen dient die Abfrage auch der zugesagten Korrektur von Rechenfehlern.

4 UPDATE HERUNTERLADEN

Dieser Weg besteht nur auf lizenzierten Arbeitsplätzen (auch während einer Kulanzfrist) und nur, wenn Sie im Update-Dialog „Herunterladen“ wählen. In der Testphase und im Nur-Lesen-Zustand gibt es ihn nicht; dort fordern Sie eine neue Fassung per E-Mail an.

Was übertragen wird: IP-Adresse und Zeitpunkt, die gewünschte Fassung, der Lizenzblock dieses Arbeitsplatzes (Lizenznummer, Lizenznehmer, Kurzkennung des Arbeitsplatzes, Ausstellungs- und gegebenenfalls Ablaufdatum, die Rechnermerkmale nur als gekürzte Prüfwerte, keine Seriennummern), die Programmkennung mit der laufenden Fassung (etwa „beton-desktop/1.9.6“) sowie technische Angaben (Zeitstempel, Zufallswert, Prüfsignatur), an denen der Server erkennt, dass die Anfrage vom Programm stammt.

Was der Server damit tut: Er prüft die Lizenz und liefert das Setup aus. Den Lizenzblock speichert er nicht. In sein Protokoll schreibt er mit Zeitpunkt die Auslieferung mit Lizenznummer, Setup-Fassung und Programmkennung, Ablehnungen mit Grund und Programmkennung (bei gesperrter Lizenz oder erreichter Abrufgrenze zusätzlich die Lizenznummer, bei abgelaufener Lizenz ihr Ablaufdatum) und Anfragen nach einer nicht angebotenen Fassung. Den Namen des Lizenznehmers protokolliert er nicht. Um die Auslieferungen auf zehn je Lizenz in 24 Stunden zu begrenzen, hält er Lizenznummer und Zeitpunkte der Auslieferungen im Arbeitsspeicher; nach 24 Stunden werden sie bei der nächsten Update-Anfrage verworfen, die eine angebotene Fassung betrifft und die Lizenzprüfung besteht, spätestens beim Neustart des Dienstes.

Rechtsgrundlage: für die Auslieferung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit Sie selbst Lizenznehmer sind; ist der Lizenznehmer ein Unternehmen oder eine Stelle, für die Sie das Programm nutzen, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse ist, den Lizenzvertrag mit ihm zu erfüllen). Für Protokoll und Abrufgrenze Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Erkennen missbräuchlich weitergegebener Lizenzen).

5 LIZENZANFRAGE, FREISCHALTUNG, KAUF UND E-MAILS AN UNS

Ihre Arbeitsplatzkennung senden Sie uns selbst: „Mail vorbereiten“ öffnet Ihr E-Mail-Programm mit einer Nachricht an kontakt@rehfeldt-massing.de, oder Sie kopieren den Block. Das Programm sendet dabei nichts.

Der Block enthält eine Kurzkennung, die Programmfassung und bis zu fünf Rechnermerkmale, jeweils als gekürzter Prüfwert und nicht im Klartext: Windows-Installationskennung (MachineGuid), SMBIOS-UUID, Mainboard-Seriennummer, Seriennummer der Systempartition und MAC-Adresse der ersten Netzwerkkarte. Dazu kommt, was Ihre E-Mail selbst enthält (Absender, Name, Signatur).

Das Programm liest diese Merkmale bei jedem Start, auch in der Testphase und gegebenenfalls schon bevor Sie über die Nutzungsbedingungen entscheiden. Es bildet daraus die Prüfwerte und vergleicht sie auf Ihrem Rechner mit der Lizenz bzw. dem Lizenzstand (Abschnitt 8). So bindet es die Lizenz an den Arbeitsplatz, für den sie ausgestellt ist, und die Testphase an den Rechner, auf dem sie begonnen hat (Nutzungsbedingungen, Ziffer 2.5). Die Merkmale selbst speichert es nicht. Die Prüfwerte verlassen den Rechner nur, wenn Sie uns den Block schicken oder ein Update herunterladen (Abschnitt 4). Rechtsgrundlage: bei einer Lizenz Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit Sie selbst Lizenznehmer sind (Vertrag über eine rechnergebundene Einzelplatzlizenz); ist der Lizenznehmer ein Unternehmen oder eine Stelle, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, und unser berechtigtes Interesse ist, diesen Vertrag zu erfüllen. In der Testphase Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist, dass die unentgeltliche Testphase je Rechner nur einmal genutzt wird.

Wir führen ein Lizenzregister mit Lizenznummer, Lizenznehmer, Ausstellungszeitpunkt, Kurzkennung, Merkmals-Prüfwerten, Programmfassung, gegebenenfalls Ablaufdatum, einer Notiz und der Nummer einer ersetzten bzw. ersetzenden Lizenz, und wir bewahren den ausgestellten Lizenztext auf. Beides liegt bei uns, nicht auf dem Server. Für Mitteilungen zur Lizenz, etwa die Ankündigung, dass wir das Programm einstellen, oder eine Sperre des Update-Abrufs, verwenden wir die E-Mail-Adresse, die Sie uns zuletzt genannt haben, und bewahren sie dafür auf, solange die Lizenz besteht.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag bzw. Maßnahme auf Ihre Anfrage vor Vertragsschluss), soweit Sie selbst Vertragspartner sind oder werden wollen; handeln Sie für ein Unternehmen oder eine Stelle, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse ist, den Vertrag mit ihm anzubahnen und abzuwickeln). Speicherdauer: für die Dauer der Lizenz, weil wir sie nach einem Umbau oder Rechnertausch neu ausstellen. Danach löschen wir die Merkmals-Prüfwerte aus dem Lizenzregister und bewahren nur auf, was steuerrechtlich aufzubewahren ist: Rechnungen acht Jahre (§ 14b UStG, § 147 AO), Geschäftsbriefe wie die E-Mails mit Anfrage und Lizenz sechs Jahre (§ 147 AO), jeweils ab Ende des Kalenderjahres. Soweit diese E-Mails die Prüfwerte enthalten, bleiben sie darin bis zum Ablauf der Frist und werden zu keinem anderen Zweck verwendet. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Kauf einer Lizenz: Für Angebot, Vertragsschluss, Rechnung und Zahlungseingang verarbeiten wir Firma, Anschrift, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen anderen Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft (etwa einen Registerauszug oder eine Gewerbeanmeldung) und die Angaben der Zahlung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit Sie selbst Vertragspartner sind oder werden wollen; handeln Sie für ein Unternehmen oder eine Stelle, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse ist, den Vertrag mit ihm anzubahnen und abzuwickeln). Rechnungen bewahren wir acht Jahre auf, Geschäftsbriefe sechs Jahre, jeweils ab Ende des Kalenderjahres (§ 14b UStG, § 147 AO; Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).

Weitergabe einer Lizenz: Geben Sie Ihre Lizenz weiter (Kauf- und Lizenzbedingungen, Ziffer 9.4), teilen Sie uns Name und Anschrift des Erwerbers mit. Wir verarbeiten sie, um die Weitergabe im Lizenzregister zu vermerken und die Lizenz auf Anfrage des Erwerbers auf ihn umzustellen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist nachzuhalten, wer eine Lizenz besitzt). Für diese Angaben gelten die Fristen dieses Abschnitts.

E-Mails an uns: Schreiben Sie uns, etwa mit einer Lizenzanfrage, der Bitte um eine neue Fassung oder eine Verlängerung der Testphase, einer Frage oder einem Fehlerprotokoll, verarbeiten wir Absenderadresse, Name, Signatur, Inhalt und Anhänge, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit Sie selbst Vertragspartner sind oder werden wollen, bei Anfragen zu Ihren Rechten (Abschnitt 11) Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, sonst, insbesondere wenn Sie für ein Unternehmen oder eine Stelle schreiben, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist, Anfragen zu beantworten, Verträge mit Ihrem Unternehmen oder Ihrer Stelle anzubahnen und abzuwickeln und Fehler des Programms zu beheben.

Ein Fehlerprotokoll, das Sie uns schicken (Abschnitt 8), verarbeiten wir als Verantwortliche allein zur Fehlersuche, auch wenn Ihr Betrieb den Abgleich nutzt, und löschen es spätestens drei Monate nach Abschluss der Fehlersuche. Ist die E-Mail, mit der es kam, als Geschäftsbrief aufzubewahren, bleibt es darin bis zum Ablauf dieser Aufbewahrung und wird zu keinem anderen Zweck verwendet. Anfragen, aus denen kein Vertrag wird, löschen wir spätestens zwölf Monate nach dem letzten Kontakt, übrige E-Mails, etwa Fragen zur Bedienung, spätestens zwölf Monate nach Erledigung Ihres Anliegens. Anfragen zu Ihren Rechten (Abschnitt 11) und unsere Antwort darauf bewahren wir als Nachweis bis drei Jahre nach Ende des Jahres auf, in dem sie erledigt wurden. Das alles gilt, soweit die E-Mails nicht als Geschäftsbriefe länger aufzubewahren sind.

6 ANMELDUNG UND ABGLEICH (NUR MIT EINEM VON UNS EINGERICHTETEN ZUGANG)

Der Abgleich mehrerer Arbeitsplätze ist freiwillig; wir richten ihn nur ein, wenn ein Betrieb ihn ausdrücklich wünscht. Den Zugang dafür richten wir auf Weisung Ihres Betriebs ein, und erst, wenn Ihr Betrieb mit uns einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen hat; das Anfangskennwort vergeben wir. Ändern können Sie es im Programm (Konto-Symbol → „Passwort ändern“, mindestens 12 Zeichen); danach endet jede ältere Anmeldung dieses Zugangs, auch auf anderen Arbeitsplätzen. Auf Weisung Ihres Betriebs setzen wir es neu. Beim Anmelden werden E-Mail-Adresse und Kennwort übertragen, beim Ändern das bisherige und das neue. Danach gleicht das Programm Rezepturen, eigene Materialien und das Feuchte-Journal in beide Richtungen ab: sofort nach der Anmeldung, bei jedem Start, bei Wiederkehr der Netzverbindung und auf Ihren Befehl, solange die Anmeldung besteht (bis zum Abmelden, höchstens sieben Tage), und zwar unabhängig vom Lizenzzustand. Jede dieser Anfragen trägt die Sitzungsmarke der Anmeldung, an der der Server den Zugang erkennt, die Programmkennung mit der laufenden Fassung und die technischen Angaben aus Abschnitt 4.

Journalzeilen tragen Zeitpunkt und Arbeitsplatzname (Rechnername), solche, die nach einer Anmeldung entstehen, auch die angemeldete E-Mail-Adresse. Alle Zugänge desselben Betriebs sehen dessen Rezepturen, Materialien und Journal. Der Server speichert zu jedem Zugang E-Mail-Adresse, Kennwort nur als Hash, Rolle, Zustand, Betrieb sowie Anlage- und Kennwortänderungszeit, und zu jedem Eintrag, welcher Zugang ihn geschrieben hat, sowie Anlage- und Änderungszeit. Abgelehnte Anfragen protokolliert er mit Methode, Pfad und Programmkennung.

Rechtsgrundlage: Für den Abgleich verarbeiten wir die Daten im Auftrag Ihres Betriebs (Art. 28 DSGVO); die Rechtsgrundlage bestimmt der Betrieb. Speicherdauer: Zugänge legen wir auf Weisung Ihres Betriebs still. Einen Zugang, der allein zu seinem Betrieb gehört, löschen wir auf Weisung samt den Einträgen, die er geschrieben hat, und benennen dabei den Betriebseintrag um, der bis dahin seine E-Mail-Adresse trägt; in einem Betrieb mit weiteren Zugängen bleiben die Einträge dem Betrieb, und der Zugang wird stillgelegt. Gelöschte Rezepturen und Materialien werden nach 90 Tagen endgültig entfernt. Das Feuchte-Journal wird nicht automatisch gelöscht, weil es zu den Aufzeichnungen der werkseigenen Produktionskontrolle gehört; über das Löschen entscheidet der Betrieb.

7 SERVERBETRIEB

Der Server steht bei der Hetzner Online GmbH in Deutschland.

Zugriffsprotokoll des vorgeschalteten Webservers: Zu jeder Anfrage an beton.rehfeldt-massing.de werden IP-Adresse, Zeitpunkt, Methode, Host und Pfad der Anfrage, Ergebnis, übertragene Datenmenge, die Kennung der Laufzeitumgebung, gegebenenfalls die verweisende Seite (Referer; beim Programm leer) und technische Angaben zur Weiterleitung (Protokoll, Status des Zwischenspeichers und des Dienstes, Kompression, Zieldienst) protokolliert. Dazu notiert der Webserver zu jeder Anfrage IP-Adresse, Zeitpunkt, Methode, Pfad und Host auch in seinem Fehlerprotokoll (als technische Warnung). Beide Protokolle werden täglich gewechselt und nach höchstens sieben Tagen gelöscht.

Protokoll des Anwendungsdienstes: Es enthält zu jeder Anfrage Zeitpunkt, Anfrage und Ergebnis, aber nicht Ihre IP-Adresse (der Dienst sieht nur die des vorgeschalteten Webservers), dazu die in den Abschnitten 4 und 6 genannten Einträge. Es ist in seiner Größe begrenzt (drei Dateien zu je 10 MB); die ältesten Einträge werden laufend überschrieben.

Schutzmaßnahme: Für alle Dienste hinter dem vorgeschalteten Webserver, auch für beton.rehfeldt-massing.de, gilt eine gemeinsame Anfragebremse: je IP-Adresse 10 Anfragen je Sekunde über diese Dienste zusammen; einen kurzen Stoß von bis zu 100 weiteren Anfragen nimmt der Webserver noch an, was darüber hinausgeht, weist er ab. Das Programm erreicht sie im gewöhnlichen Gebrauch nicht; ein Abgleich etwa stellt je Datenbestand eine Abfrage und höchstens eine gebündelte Speicheranfrage. Weist die Bremse binnen zehn Minuten drei Anfragen derselben IP-Adresse ab (mitgezählt werden können auch Abweisungen an weiteren Webseiten dieses Servers), oder scheitert an einem anderen Dienst dieses Servers die Anmeldung dreimal binnen zehn Minuten, wird die IP-Adresse für einen Tag gesperrt, dann auch für dieses Programm; scheitert die Anmeldung am Fernwartungszugang, gilt die Tagessperre nicht für dieses Programm. Ein falsches Kennwort im Programm löst keine Sperre aus. Wird eine IP-Adresse binnen eines Tages fünfmal gesperrt (dabei zählen auch Sperren des Fernwartungszugangs), bleibt sie vier Wochen gesperrt. Um eine vorzeitige Aufhebung einer Sperre können Sie uns per E-Mail an kontakt@rehfeldt-massing.de bitten.

Das Sperrprotokoll hält, jeweils mit IP-Adresse und Zeitpunkt, jede mitgezählte Abweisung durch die Bremse und jede mitgezählte gescheiterte Anmeldung an einem anderen Dienst fest, auch wenn es zu keiner Sperre kommt, dazu jede Sperre und ihre Aufhebung. Es wird wöchentlich gewechselt und nach höchstens fünf Wochen gelöscht. Die Sperrliste führt eine gesperrte IP-Adresse ab Beginn der Sperre bis zu etwa vier Tage (Tagessperre) bzw. etwa zwölf Wochen (Sperre für vier Wochen).

Die Firewall des Servers protokolliert abgewiesene Datenpakete mit IP-Adresse, Ziel und Zeitpunkt; darunter können vereinzelt nachlaufende Pakete einer schon beendeten Verbindung des Programms sein. Dieses Protokoll wird wöchentlich gewechselt und nach höchstens fünf Wochen gelöscht, seine Kopie im Systemprotokoll des Servers nach etwa fünf Wochen.

Fehlerüberwachung: Unbehandelte Fehler des Dienstes melden wir an eine eigene Fehlerüberwachung auf unserem Server, ohne Anfragedaten, IP-Adressen oder Nutzerdaten. Die Meldungen werden nach 90 Tagen gelöscht.

Datensicherung: Die Datenbank des Abgleichs wird jede Nacht gesichert. Auf dem Server werden die Sicherungen nach 15, spätestens nach 16 Tagen gelöscht, eine Kopie auf einem zweiten, eigenen Rechner in Deutschland nach 31 Tagen. Legen wir vor einer Änderung am Dienst oder am Server zusätzlich eine Sicherung mit Daten des Abgleichs oder mit Kopien der genannten Protokolle an, löschen wir sie, sobald die Änderung abgenommen ist, spätestens nach 14 Tagen. Außerdem hält die Datenbank jede Änderung in einem Änderungsprotokoll (Binärprotokoll) fest, bei Änderungen und Löschungen auch den vorherigen Stand; es wird jede Nacht gewechselt und nach zwei, spätestens nach drei Tagen gelöscht. Sicherungen der Serverkonfiguration, die wir vor einer Änderung anlegen, können gesperrte IP-Adressen enthalten; wir löschen sie spätestens nach vier Wochen.

Rechtsgrundlage: Für die Protokolle, die Schutzmaßnahme, die Fehlerüberwachung und die Sicherungen der Serverkonfiguration Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Sicherheit und Verfügbarkeit des Dienstes). Die Sicherung der Abgleichsdaten und ihr Änderungsprotokoll gehören zur Verarbeitung im Auftrag Ihres Betriebs (Abschnitt 6); für sie gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

8 WAS NUR AUF IHREM RECHNER LIEGT

%APPDATA%\Rehfeldt und Massing GbR\Betonrezeptur-Designer

Rezepturen, Materialstamm, Katalogablage, Feuchte-Journal (jede Zeile mit Rechnername, nach einer Anmeldung auch mit E-Mail-Adresse), Einstellungen samt Arbeitsstand und Anmeldedaten (E-Mail-Adresse, Sitzungsmarke), Fehlerprotokoll und die Setup-Protokolle von Updates aus dem Programm. Protokolle enthalten Dateipfade mit Ihrem Windows-Benutzernamen. Dazu Ihre Entscheidung über die Nutzungsbedingungen: Stand, Ergebnis, Zeitpunkt, Programmfassung, Weg (Setup oder Programm), Sprache und Prüfsumme des gezeigten Textes, bei einer Annahme im Setup die Datei nutzungsbedingungen_setup.ini. Sie gehört Ihnen an diesem Arbeitsplatz; die Gesamtsicherung nimmt sie nicht mit, und an uns geht sie nicht.

%ProgramData%\Rehfeldt und Massing GbR\Betonrezeptur-Designer

Lizenzblock und Lizenzstand (Beginn der Testphase, Zeitpunkt der letzten Lizenzprüfung, die bei jedem Start läuft, und der letzten mit gültiger Lizenz, gegebenenfalls Beginn einer Kulanzfrist und ein festgestellter Ablauf, Prüfwerte der Rechnermerkmale). Beides gilt für alle Windows-Konten des Rechners und ist für sie lesbar und beschreibbar. Ist dieser Ordner nicht beschreibbar, liegen beide im Ordner unter %APPDATA%.

Dokumente\BetonKalkulation Ihre Exporte und Sicherungen. Das Feuchte-Journal (mit Rechnernamen und E-Mail-Adressen) enthalten auch die Gesamtsicherungen, die Sicherheitskopien, die das Programm vor dem Zurückspielen einer Sicherung und vor einem Material-Import selbst anlegt, die Sicherungen vor einem Update, die Abgleichspakete und der Journal-Export (CSV). Außer den Sicherungen vor einem Update löscht das Programm keine dieser Dateien.

%LOCALAPPDATA%\Rehfeldt und Massing GbR\Betonrezeptur-Designer\Update

ein geladenes Setup; es wird bei einem späteren Start gelöscht, sobald es älter als eine Stunde ist.

%TEMP% (Ordner für temporäre Dateien von Windows)

PDF-Ausdrucke (Rezeptur, Labor-Ansatz, Kostenvergleich, Feuchte-Journal). Das Programm legt sie dort ab und öffnet sie in Ihrem PDF-Programm; es löscht sie nicht. Das Journal-PDF enthält Rechnernamen und E-Mail-Adressen, jeder Ausdruck eines lizenzierten Arbeitsplatzes den Lizenznehmer. Dazu schreibt jede Installation von Hand, auch die erste, ein Setup-Protokoll („Setup Log …txt“) mit Dateipfaden samt Ihrem Windows-Benutzernamen; auch diese Datei löscht das Programm nicht.

Das Fehlerprotokoll bleibt auf Ihrem Rechner. Es besteht aus höchstens zwei Dateien: Erreicht die laufende 256 KB, beginnt das Programm eine neue, und die volle bleibt als Vorgänger; ein älterer Vorgänger wird dabei gelöscht. Eine Datei des Fehlerprotokolls, die 90 Tage lang keinen Eintrag erhalten hat, löscht das Programm beim Start; jeder Start schreibt selbst einen Eintrag in die laufende Datei. Von den Sicherungen vor einem Update bleiben die jüngsten drei, von den Setup-Protokollen die jüngsten fünf, jeweils ohne Zeitgrenze. Geben Sie uns ein Fehlerprotokoll (Abschnitt 5), sind darin Sitzungsmarken, lange Schlüssel und als Kennwort bezeichnete Werte unkenntlich gemacht; von E-Mail-Adressen bleiben der erste Buchstabe und die Domain lesbar, dazu Dateipfade mit Ihrem Windows-Benutzernamen sowie Betriebssystem und Spracheinstellung.

Die Deinstallation lässt Daten und Lizenz stehen. Vollständig entfernen Sie sie, indem Sie die genannten Ordner löschen und im Ordner %TEMP% die dort genannten Dateien. Den Lizenzordner zu löschen, um eine neue Testphase zu beginnen, untersagen die Nutzungsbedingungen (Ziffer 2.5).

9 EMPFÄNGER

Hetzner Online GmbH, Deutschland, betreibt als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) das Rechenzentrum, in dem unser Server steht. Ihre E-Mails an uns empfängt unser E-Mail-Anbieter STRATO GmbH, ebenfalls als Auftragsverarbeiter. Beim Abgleich sehen die übrigen Zugänge desselben Betriebs dessen Daten (Abschnitt 6). An sonstige Dritte geben wir Daten nur weiter, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, etwa gegenüber der Finanzverwaltung. Eine Übermittlung in Länder außerhalb der EU findet nicht statt.

Hinweis: Windows kann bei der Prüfung der Code-Signatur eines Updates fehlende Stammzertifikate von Microsoft nachladen. Das ist eine Funktion des Betriebssystems, nicht des Programms.

10 PFLICHT ZUR BEREITSTELLUNG, KEINE AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNG

Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, uns Daten bereitzustellen. Für einen Lizenzvertrag brauchen wir aber die Angaben zu Ihrem Unternehmen als Lizenznehmer (Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse) und die Arbeitsplatzkennung (Abschnitt 5). Ohne sie können wir keine Lizenz für Ihren Arbeitsplatz ausstellen; nach der Testphase wechselt das Programm dann in den Nur-Lesen-Zustand (Nutzungsbedingungen, Ziffer 2.3). Die Rechnermerkmale liest das Programm selbst (Abschnitt 5). Ohne Verbindung entfallen Versionshinweis und Katalog, ohne Lizenzblock das Update, ohne Anmeldung der Abgleich; rechnen können Sie auch ohne Verbindung, in der Testphase und mit einer Lizenz.

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Die Lizenzprüfung auf Ihrem Rechner und vor einer Update-Auslieferung betrifft nur den Funktionsumfang nach den Nutzungsbedingungen.

11 IHRE RECHTE

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Wenden Sie sich dazu an kontakt@rehfeldt-massing.de. Geht es um Daten, die Ihr Betrieb über den Abgleich verarbeitet, wenden Sie sich an Ihren Betrieb; wir unterstützen ihn dabei.

WIDERSPRUCHSRECHT (ART. 21 DSGVO)

Soweit wir Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeiten (Abschnitte 3, 4, 5 und 7), können Sie dieser Verarbeitung jederzeit aus Gründen widersprechen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Wir verarbeiten die Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir weisen zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nach, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Der Abfrage beim Start (Abschnitt 3) widersprechen Sie am einfachsten, indem Sie im Menü „Weitere Optionen“ die Einstellung „Beim Start online nachsehen“ ausschalten; eine Begründung brauchen Sie dafür nicht. Im Übrigen genügt eine formlose Nachricht an kontakt@rehfeldt-massing.de.

Sie können sich außerdem bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO). Für uns zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf, www.ldi.nrw.de.