Kauf- und Lizenzbedingungen
Betonrezeptur-Designer
Stand: 28.09.2026
Anbieter: Rehfeldt & Massing GbR, vertreten durch die Gesellschafter Eva Maria Rehfeldt Massing und Ricardo Rehfeldt, Padies 2a, 48683 Ahaus, Deutschland, kontakt@rehfeldt-massing.de, Telefon +49 2561 4445268.
„Sie“ bezeichnet in diesen Bedingungen das Unternehmen, die Behörde oder die Einrichtung, die eine Lizenz erwirbt. Arbeitstage sind in diesen Bedingungen Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen. Der Anbieter bietet das Programm im Sinne dieser Bedingungen an, bis die Frist abgelaufen ist, mit der er seine endgültige Einstellung nach Ziffer 7.3 angekündigt hat.
Diese Bedingungen und die Nutzungsbedingungen können Sie auf der Webseite des Anbieters abrufen, speichern und ausdrucken (rehfeldt-massing.de/software/betonrezeptur-designer/); dem Angebot liegen beide als PDF bei.
1 Geltungsbereich und Rangfolge
1.1 Diese Bedingungen gelten für den Kauf einer Lizenz für das Programm Betonrezeptur-Designer (im Folgenden „Programm“) samt Handbuch und Validierungspaket, für die neuen Fassungen, die der Kauf umfasst (Ziffer 8), und für einen Abgleich zwischen Arbeitsplätzen, den der Anbieter auf Ihren Wunsch einrichtet (Ziffer 13). Die Nutzungsbedingungen des Programms verweisen für eine gekaufte Lizenz auf sie (Ziffer 1.3 der Nutzungsbedingungen).
1.2 Der Anbieter schließt Verträge nur mit Vertragspartnern mit Sitz in Deutschland, und zwar mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen; dazu gehören auch Behörden und Bildungseinrichtungen. Mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließt er keine Verträge; ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht deshalb nicht.
1.3 Ergänzend gelten aus den Nutzungsbedingungen, in der Fassung, die dem Angebot beilag, die Abschnitte 3 (Nutzungsrecht) mit Ausnahme der Ziffern 3.1 bis 3.3, an deren Stelle die Ziffern 3.4, 4 und 9 dieser Bedingungen treten, 4 (Was das Programm leistet und was nicht), 5 (Verbindung zum Server und Datenschutz) mit Ausnahme der Ziffer 5.4 Satz 3, soweit er Versionsauskunft und Materialkatalog betrifft (dafür gelten die Ziffern 3.5, 6 und 7.3 dieser Bedingungen), und mit Ausnahme der Ziffer 5.5, an deren Stelle Ziffer 9.3 dieser Bedingungen tritt, sowie 7 (Ende der Nutzung). Nehmen Sie im Programm eine spätere Fassung der Nutzungsbedingungen an, gilt für diese Abschnitte die spätere Fassung; Rechte aus diesen Bedingungen schränkt sie nicht ein (Ziffer 1.5 der Nutzungsbedingungen). Eine Annahme im Setup, ohne die sich das Setup nicht ausführen lässt, ändert für eine gekaufte Lizenz nichts; es gilt die Fassung weiter, die dem Angebot beilag oder die Sie später im Programm angenommen haben. Die Abschnitte 6 (Haftung) und 8 (Schlussbestimmungen) der Nutzungsbedingungen gelten für die gekaufte Lizenz nicht; an ihre Stelle treten die Ziffern 11 und 12 bzw. 15 dieser Bedingungen. Abschnitt 2 (Testphase) der Nutzungsbedingungen gilt für die gekaufte Lizenz nur, soweit diese Bedingungen auf ihn verweisen (Ziffern 3.4, 4.1, 5.4 und 9.1). „Nur-Lesen-Zustand“ meint in diesen Bedingungen den Zustand, den Ziffer 2.3 der Nutzungsbedingungen beschreibt.
1.4 Bei Widersprüchen gilt zuerst, was im Einzelfall vereinbart ist, insbesondere im Angebot, dann gelten diese Bedingungen, dann die Nutzungsbedingungen.
1.5 Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwa Einkaufsbedingungen, gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in ihrer Kenntnis leistet.
1.6 Für die Testphase und für eine Lizenz, die der Anbieter unentgeltlich überlässt, etwa für Lehre oder Erprobung, gelten diese Bedingungen nicht; für sie gelten allein die Nutzungsbedingungen.
2 Vertragsschluss
2.1 Angaben auf der Webseite, in Prospekten und Preislisten sind kein Angebot, sondern eine Einladung, eines anzufordern.
2.2 Sie fordern ein Angebot an, indem Sie dem Anbieter die Arbeitsplatzkennung des Rechners senden, auf dem das Programm laufen soll (im Programm: Lizenzdialog, „Mail vorbereiten“ oder „Block kopieren“), zusammen mit Firma, Anschrift, Ansprechperson und gegebenenfalls abweichender Rechnungsanschrift. Diese Anfrage ist unverbindlich.
2.3 Der Anbieter sendet Ihnen ein Angebot in Textform, in der Regel per E-Mail. Es nennt Lizenz, erworbene Fassung, Arbeitsplatzkennung und Preis; diese Bedingungen und die Nutzungsbedingungen liegen ihm als PDF bei. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot innerhalb von 30 Tagen nach seinem Zugang in Textform annehmen, etwa durch Antwort auf die E-Mail. Eine Annahme mit Änderungen oder unter Hinweis auf eigene Bedingungen gilt als neues Angebot (§ 150 Abs. 2 BGB); der Anbieter stellt die Lizenzdatei erst aus, wenn er es in Textform angenommen hat. Bestellen Sie ohne vorheriges Angebot, sendet Ihnen der Anbieter ein Angebot nach Satz 1.
2.4 In Ihrer Annahme erklären Sie, dass Sie zum Kreis nach Ziffer 1.2 gehören und die Lizenz für Ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit oder für Ihre öffentlichen Aufgaben erwerben, nicht als Verbraucher; das Angebot enthält dafür einen Satz zum Übernehmen. Der Anbieter kann vor Ausstellung der Lizenzdatei einen Nachweis verlangen, etwa die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, einen Registerauszug oder eine Gewerbeanmeldung.
2.5 Der Anbieter speichert Angebot, Annahme und die beigefügten Bedingungen. Sie erhalten sie per E-Mail und können sie speichern und ausdrucken; die jeweils aktuelle Fassung dieser Bedingungen steht außerdem auf der Webseite des Anbieters.
3 Leistungen und Beschaffenheit
3.1 Der Anbieter überlässt Ihnen gegen einmaliges Entgelt dauerhaft
- a) das Programm in der Fassung, die das Angebot nennt (im Folgenden „erworbene Fassung“), samt Handbuch und Validierungspaket, und
- b) eine Lizenzdatei (signierter Lizenzblock) für einen Arbeitsplatz, ausgestellt auf Ihren Namen und auf den Rechner, dessen Arbeitsplatzkennung Sie gesendet haben.
3.2 Das Setup erhalten Sie per Download (Link per E-Mail, mit SHA-256-Prüfsumme) oder, auf einem lizenzierten Arbeitsplatz, aus dem Programm heraus; die Lizenzdatei erhalten Sie per E-Mail. Einen Datenträger liefert der Anbieter nicht. Abgeliefert ist die Leistung, wenn Ihnen die Lizenzdatei zugegangen ist und die erworbene Fassung für Sie zum Herunterladen bereitsteht oder bereits installiert ist.
3.3 Welche Eigenschaften das Programm hat, bestimmen das Handbuch und das Validierungspaket der erworbenen Fassung, insbesondere Papier 1 („Rechengrundlagen“) und Papier 4 („Was das Programm nicht kann“), sowie Abschnitt 4 der Nutzungsbedingungen. Kein Mangel sind die dort beschriebenen Grenzen des Programms und der Umstand, dass ein als Anhaltswert, Schätzung oder Erfahrungswert gekennzeichneter Wert vom tatsächlichen Wert abweicht; ein Fehler der Rechnung und ein Katalogwert, der nach Ziffer 3.5 ein Rechenfehler ist, bleiben ein Mangel. Das Programm läuft unter Windows 10 oder 11 (64 Bit); sein Fenster ist für 1280 × 720 Bildpunkte ausgelegt. Für Windows-Fassungen, die nach der erworbenen Fassung erscheinen, sagt der Anbieter die Lauffähigkeit nicht zu.
3.4 Die Lizenz wird auf Ihrem Rechner geprüft, ohne Verbindung zum Server. Sie ist an bis zu fünf Merkmale des Rechners gebunden (welche, nennt der Datenschutzhinweis, Abschnitt 5) und gilt für alle Windows-Benutzer dieses Rechners. Die Lizenzdatei einer gekauften Lizenz hat kein Ablaufdatum. Passt die Lizenz nach einem Umbau desselben Rechners, etwa einem Tausch des Mainboards, nicht mehr oder lassen sich seine Merkmale nicht mehr lesen, läuft das Programm ab dem ersten Start, an dem das auffällt, noch 14 Tage im vollen Umfang weiter (Kulanzfrist); Ausdrucke tragen in dieser Zeit den Vermerk „KULANZFRIST“ (bei englischer Oberfläche „GRACE PERIOD“). Danach wechselt es in den Nur-Lesen-Zustand, bis eine neue Lizenzdatei eingespielt ist (Ziffer 9). Die Kulanzfrist setzt voraus, dass die Lizenz auf diesem Rechner schon gültig war, dass der vom Programm geführte Lizenzstand erhalten ist und dass die Systemuhr nicht zurückgestellt wurde. Nach einer Neuinstallation von Windows oder einem Tausch des Systemdatenträgers fehlt dieser Stand in der Regel: Passt die Lizenz beim erneuten Einspielen noch, gilt sie sofort wieder; passt sie nicht mehr, stellt der Anbieter die Lizenzdatei nach Ziffer 9.1 neu aus, und bis dahin läuft die Testphase, soweit das Programm sie anbietet. Neue Fassungen erkennen Ihre Lizenzdatei an; verlangt eine neue Fassung technisch eine neue Lizenzdatei, stellt der Anbieter sie kostenlos aus.
3.5 Solange der Anbieter das Programm anbietet, stellt er über seinen Server ohne gesondertes Entgelt einen gepflegten Materialkatalog bereit. Katalogwerte sind Anhaltswerte (Ziffer 4.3 der Nutzungsbedingungen). Jeder Eintrag nennt seine Herkunft: in der Regel die Fundstelle, bei Normtypen ohne Hersteller und einzelnen Handelsnamen den Hinweis, dass der Wert aus der Auslieferung des Programms stammt und am Eintrag keine Fundstelle steht. Werte mit Fundstelle gibt der Anbieter sorgfältig nach ihr wieder. Ein Rechenfehler im Sinne der Ziffer 6 ist ein Katalogwert, der seine Fundstelle falsch wiedergibt oder eine Fundstelle nennt, die ihn nicht trägt, und ein Katalogwert ohne Fundstelle, der sich für den genannten Normtyp oder das genannte Produkt aus keiner öffentlichen Quelle belegen lässt (unbelegter Katalogwert). Ob ein Wert für das gelieferte Produkt gilt, entscheidet dessen aktuelle Leistungserklärung. Einen Anspruch auf bestimmte Einträge haben Sie nicht. Übernommen ist ein Katalogwert erst, wenn Sie ihn in der Materialverwaltung übernehmen.
3.6 Versionsauskunft, Katalogabruf, Update und Abgleich brauchen eine Internetverbindung. Der Anbieter betreibt den Server mit angemessener Sorgfalt, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Berechnung, Speicherung und Ausdruck hängen nicht vom Server ab (Ziffer 7.1).
3.7 Nicht geschuldet sind Installation, Einweisung, Schulung, die Übernahme von Daten aus anderen Programmen, Anpassungen für einzelne Kunden und Leistungen vor Ort. Der Anbieter kann sie gesondert anbieten, etwa eine Fern-Einweisung oder die Übernahme Ihres Materialstamms, jeweils nach eigenem Angebot.
4 Nutzungsrecht
4.1 Mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises räumt Ihnen der Anbieter an der erworbenen Fassung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und nach Ziffer 9.4 übertragbares Recht ein, das Programm auf einem Arbeitsplatz zu installieren und zu nutzen. Dasselbe Recht erhalten Sie an jeder Fassung, die Ihnen der Anbieter später überlässt, sei es als Korrektur (Ziffer 6), als neue Fassung (Ziffer 8) oder als Schlussversion (Ziffer 7.3). Bis zur Zahlung können Sie das Programm im Rahmen der Testphase nach den Nutzungsbedingungen nutzen.
4.2 Einzelplatzlizenz heißt: Das Programm läuft unter der Lizenz auf einem einzigen Rechner, nämlich dem, für den die Lizenzdatei ausgestellt ist, und es arbeitet jeweils eine Person damit. Mehrere Windows-Benutzer dieses Rechners dürfen es nacheinander nutzen. Arbeiten mehrere Personen gleichzeitig mit dem Programm auf einem Rechner, etwa über einen Terminalserver oder Remotedesktop-Sitzungen, oder laufen mehrere Kopien derselben virtuellen Maschine mit dem Programm gleichzeitig, braucht jede gleichzeitige Nutzung eine eigene Lizenz, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Sie dürfen das Programm für Ihre eigenen Zwecke nutzen, auch um Leistungen für Dritte zu erbringen, etwa Rezepturen für Auftraggeber zu entwerfen. Ausdrucke und exportierte Ergebnisse dürfen Sie weitergeben. Beschäftigte und Beauftragte, die für Sie arbeiten, dürfen das Programm in Ihrem Auftrag nutzen (Ziffer 3.4 a der Nutzungsbedingungen).
4.4 Im Übrigen gelten die Ziffern 3.4 bis 3.6 der Nutzungsbedingungen. Die Rechte, die Ihnen die §§ 69d und 69e UrhG zwingend gewähren, insbesondere eine Sicherungskopie anzufertigen, bleiben unberührt.
4.5 Endet Ihr Nutzungsrecht, etwa nach einem Rücktritt, nehmen Sie die Lizenz im Lizenzdialog vom Arbeitsplatz („Lizenz von diesem Arbeitsplatz nehmen“) und bestätigen dies dem Anbieter in Textform. Ihre Daten bleiben auf dem Rechner; im Nur-Lesen-Zustand können Sie sie weiter öffnen, drucken und exportieren (Ziffer 7.2).
5 Preise und Zahlung
5.1 Eine Einzelplatzlizenz kostet 1.190 EUR netto, soweit das Angebot keinen anderen Preis nennt. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; solange der Anbieter Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ist, berechnet er keine Umsatzsteuer. Wird der Anbieter umsatzsteuerpflichtig, teilt er Ihnen das vorher in Textform mit; die Umsatzsteuer kommt dann auf die Entgelte für Leistungen hinzu, die er danach erbringt.
5.2 Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch aus, in der Regel als PDF per E-Mail, und in einem strukturierten Format, soweit das gesetzlich vorgeschrieben ist.
5.3 Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen.
5.4 Die Lizenzdatei stellt der Anbieter innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Zahlungseingang aus. Läuft Ihre Testphase vorher ab, bleiben Ihre Daten im Nur-Lesen-Zustand erhalten; eine Verlängerung ist nach Ziffer 2.4 der Nutzungsbedingungen möglich.
5.5 Für den Verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5.6 Aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben können Sie nur mit Gegenansprüchen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen, insbesondere wegen Mängeln.
6 Korrektur von Rechenfehlern und Sicherheitslücken
6.1 Der Anbieter übernimmt die vier Zusagen der Rechenfehler-Politik (Papier 3 des Validierungspakets) als vertragliche Leistungspflicht:
- a) Keine stillen Korrekturen: Jeder behobene Rechenfehler steht in der Chronik (Papier 3), mit Datum, Fundstelle und Auswirkung.
- b) Korrekturen sind kostenlos, für jede Fassung, die Sie unter diesem Vertrag erhalten haben, für die Dauer nach Ziffer 6.6.
- c) Die Chronik nennt zu jedem Eintrag die Bedingung, unter der der Fehler auftrat, und woran Sie erkennen, ob eine eigene Rezeptur betroffen war.
- d) Wo eine Rechnung auf einer Ablesung, einer Schätzung oder einem Erfahrungswert beruht, sagt das Programm das an der Stelle, an der es sie anwendet.
Rechenfehler sind die in Papier 3 beschriebenen Fehler der Grade A (falsche Zahl), B (falsche Beurteilung) und C (irreführende Darstellung), einschließlich der Katalogwerte, die nach Ziffer 3.5 Rechenfehler sind. Kein Rechenfehler ist, was Papier 3 unter „Was ausdrücklich KEIN Rechenfehler ist“ nennt. Maßgebend ist Papier 3 in der Fassung, die dem Validierungspaket der erworbenen Fassung beiliegt; eine spätere Fassung gilt, soweit sie für Sie günstiger ist.
6.2 Die Korrektur kommt nach Wahl des Anbieters als berichtigte Fassung, als jeweils aktuelle Fassung des Programms oder, bei Katalogwerten, als berichtigter Katalogstand. Eine neue Fassung kann neben der Korrektur weitere Änderungen enthalten; Sie dürfen sie im Umfang Ihrer Lizenz nutzen. Können Sie eine Korrektur nicht aus dem Programm laden, etwa ohne Internetverbindung, bei gesperrtem Update-Abruf oder im Nur-Lesen-Zustand, sendet Ihnen der Anbieter das Setup auf Anfrage per E-Mail oder als Download-Link.
6.3 Fehler des Grades A und Fehler des Grades B, bei denen ein Verstoß unbemerkt bleibt, meldet der Anbieter über die Versionsauskunft des Programms: Beim nächsten Start mit Verbindung zeigt das Programm ein Band, das sich nicht wegklicken lässt. Ist die Abfrage beim Start abgeschaltet oder besteht keine Verbindung, erreicht diese Meldung den Arbeitsplatz nicht; die Chronik steht dann im Validierungspaket der jeweils neuesten Fassung und auf der Webseite des Anbieters (Ziffer 10.3).
6.4 Melden Sie einen Fehler, wie es Papier 3 unter „Wie ein Fehler gemeldet wird“ beschreibt, antwortet der Anbieter innerhalb von zwei Arbeitstagen, ob es ein Rechenfehler ist und welchen Grad er bekommt. Fehler des Grades A behebt er so schnell wie möglich, Fehler der Grade B und C mit der nächsten Fassung. Eine Frist für die Behebung sagt er nicht zu; sie hängt am Fehler.
6.5 Wird eine Sicherheitslücke des Programms bekannt, stellt der Anbieter allen Lizenznehmern unverzüglich und kostenlos eine Sicherheitsaktualisierung bereit; Ziffer 6.2 gilt entsprechend. Sicherheitslücken melden Sie an kontakt@rehfeldt-massing.de.
6.6 Die Pflichten dieser Ziffer bestehen, solange der Anbieter das Programm anbietet, mindestens fünf Jahre ab Kauf (Vertragsschluss nach Ziffer 2.3).
6.7 Die Zusagen dieser Ziffer sind Leistungspflichten. Sie sind keine Garantie für die Beschaffenheit oder die Fehlerfreiheit des Programms im Sinne der §§ 443 und 444 BGB: Sie verpflichten den Anbieter zur Berichtigung und zur Mitteilung, nicht zu Schadensersatz ohne Verschulden. Ihre Mängelrechte (Ziffer 11) bleiben unberührt; Schadensersatz richtet sich allein nach Ziffer 12.
7 Weiterbetrieb, Export und Schlussversion
7.1 Das Programm rechnet, prüft, speichert und druckt vollständig auf Ihrem Rechner, und die Lizenz wird dort ohne Serververbindung geprüft. Keine Fassung, die Sie unter diesem Vertrag erhalten, wird dafür eine Serververbindung, ein Konto oder eine wiederkehrende Aktivierung verlangen. Das Programm bleibt im Umfang Ihrer Lizenz unbefristet nutzbar, auch wenn der Anbieter keine neuen Fassungen mehr veröffentlicht; für Windows-Fassungen, die nach der erworbenen Fassung erscheinen, gilt Ziffer 3.3, letzter Satz.
7.2 Ihre Rezepturen, Ihren Materialstamm und Ihr Feuchte-Journal können Sie jederzeit, auch im Nur-Lesen-Zustand, in offene Formate ausgeben (JSON, CSV, PDF).
7.3 Stellt der Anbieter das Programm endgültig ein oder wird die Gesellschaft aufgelöst, stellt er allen Lizenznehmern vorher eine aktivierungsfreie Schlussversion bereit, die ohne Lizenzdatei und ohne Server läuft. Er kündigt die Einstellung mindestens drei Monate vorher über die Versionsauskunft des Programms und per E-Mail an die Adresse an, die Sie ihm zuletzt genannt haben. Die Schlussversion dürfen Sie im Umfang Ihrer Lizenzen nutzen; einer Neuausstellung bei einem Rechnerwechsel bedarf es dann nicht mehr. Ziffer 6.6 bleibt unberührt.
7.4 Bis dahin stellt der Anbieter Lizenzdateien für einen Rechnerwechsel (Ziffer 9) weiter aus.
8 Neue Fassungen
8.1 Der Kauf umfasst alle neuen Fassungen des Programms, die der Anbieter veröffentlicht, solange er das Programm anbietet, auch solche mit neuen Funktionen oder neuen Normständen. Ein gesondertes Entgelt, ein Abonnement oder ein Wartungsvertrag ist dafür nicht nötig; stellt der Anbieter das Programm ein, gilt Ziffer 7.3.
8.2 Ein lizenzierter Arbeitsplatz lädt neue Fassungen über die Aktualisierung aus dem Programm (Ziffer 5.1 der Nutzungsbedingungen); im Übrigen sendet der Anbieter das Setup auf Anfrage. Ob und wann Sie eine neue Fassung installieren, entscheiden Sie; für Korrekturen gilt Ziffer 10.3.
8.3 Ob und wann neue Fassungen erscheinen und was sie enthalten, bestimmt der Anbieter. Einen Anspruch auf bestimmte neue Funktionen, auf die Anpassung an einen neuen Normstand zu einem bestimmten Zeitpunkt oder auf eine Fassung für einzelne Kunden begründet der Kauf nicht; Ziffer 6 bleibt unberührt. Wünsche nimmt der Anbieter auf.
8.4 Fragen zu Bedienung und Rechenwegen können Sie per E-Mail an kontakt@rehfeldt-massing.de stellen; eine Antwortfrist sagt der Anbieter dafür nicht zu. Für Fehlermeldungen gilt Ziffer 6.4.
9 Rechnerwechsel und Weitergabe der Lizenz
9.1 Wechseln Sie auf einen anderen Rechner, nehmen Sie die Lizenz auf dem alten Rechner im Lizenzdialog vom Arbeitsplatz („Lizenz von diesem Arbeitsplatz nehmen“), soweit er noch läuft, und senden dem Anbieter die Arbeitsplatzkennung des neuen Rechners mit der Nummer Ihrer bisherigen Lizenz. Sie bestätigen dabei in Textform, dass das Programm auf dem alten Rechner nicht mehr unter dieser Lizenz genutzt wird. Der Anbieter stellt Ihnen innerhalb von fünf Arbeitstagen kostenlos eine neue Lizenzdatei aus, ohne Begrenzung der Zahl solcher Wechsel; sie ersetzt die bisherige. Bis dahin läuft auf dem neuen Rechner die Testphase, sofern sie dort noch nicht verbraucht ist. Die Lizenzdatei des alten Rechners gilt auf dem neuen nicht, und der Lizenzdialog nimmt sie dort nicht an; kopieren Sie sie auch nicht von Hand auf den neuen Rechner, sonst wechselt das Programm dort in den Nur-Lesen-Zustand.
9.2 Nach einem Umbau desselben Rechners gilt die Kulanzfrist (Ziffer 3.4). Senden Sie in dieser Zeit die neue Arbeitsplatzkennung; Ziffer 9.1 gilt entsprechend.
9.3 Der Anbieter darf die Lizenznummer einer ersetzten Lizenz für den Update-Abruf sperren. Er darf den Update-Abruf auch für eine Lizenz sperren, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass sie entgegen diesen Bedingungen auf weiteren Rechnern genutzt wird; er teilt Ihnen das mit und hebt die Sperre auf, sobald Sie den Verdacht ausräumen. Korrekturen nach Ziffer 6 erhalten Sie in dieser Zeit auf dem Weg nach Ziffer 6.2, letzter Satz. Zum Schutz vor Missbrauch liefert der Server je Lizenz höchstens zehn Setups in 24 Stunden aus.
9.4 Sie dürfen die Lizenz als Ganzes an einen Dritten weitergeben. Dazu
- a) nehmen Sie die Lizenz im Lizenzdialog von Ihrem Arbeitsplatz und löschen jede Kopie der Lizenzdatei; das Programm dürfen Sie danach ohne Lizenz nur noch im Nur-Lesen-Zustand nutzen, um Ihre Unterlagen einzusehen, oder Sie deinstallieren es, und
- b) teilen dem Anbieter die Weitergabe mit Name und Anschrift des Erwerbers in Textform mit.
Einer Zustimmung des Anbieters bedarf es nicht; Ziffer 3.4 a der Nutzungsbedingungen steht der Weitergabe nicht entgegen. Mit der Mitteilung nach Buchstabe b stehen Ihre Ansprüche aus den Ziffern 3.4, 3.5, 6, 7.3, 8 und 9.1 bis 9.3 dem Erwerber zu; der Anbieter stimmt dieser Übertragung schon jetzt zu. Die Frist der Ziffer 6.6 läuft ab Ihrem Kauf weiter. Der Anbieter stellt die Lizenz innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Anfrage des Erwerbers mit dessen Arbeitsplatzkennung kostenlos auf dessen Namen und Arbeitsplatz um; für die Nutzung durch den Erwerber gelten diese Bedingungen und die Nutzungsbedingungen entsprechend. Ihre eigenen Daten dürfen Sie behalten. Ein eingerichteter Abgleich geht nicht mit über; der Erwerber kann ihn neu vereinbaren.
9.5 Vermieten, Verleihen und das Aufteilen einer Lizenz sind nicht gestattet.
10 Ihre Mitwirkung
10.1 Jedes Ergebnis ist vor seiner Verwendung von einer fachkundigen Person zu prüfen; das Programm ersetzt weder die Erstprüfung noch die Konformitätskontrolle (Ziffern 4.1 bis 4.3 der Nutzungsbedingungen, Papier 4). Ersetzen Sie Anhaltswerte vor der Verwendung eines Ergebnisses durch die Werte der Leistungserklärung oder eigener Prüfungen. Ihre Ansprüche wegen Fehlern des Programms (Ziffern 6, 11 und 12) bleiben davon unberührt.
10.2 Sichern Sie Ihre Daten regelmäßig und nach dem Stand der Technik, mindestens mit der Gesamtsicherung des Programms, und bewahren Sie Sicherungen auch außerhalb des Rechners auf. Der Abgleich ersetzt keine Datensicherung.
10.3 Lassen Sie die Abfrage beim Start eingeschaltet oder sehen Sie die Chronik auf der Webseite des Anbieters regelmäßig ein. Beachten Sie das Band des Programms, installieren Sie bereitgestellte Korrekturen in angemessener Frist und prüfen Sie anhand der Bedingung in der Chronik, ob eigene Rezepturen betroffen sind.
10.4 Melden Sie Fehler mit der Programmfassung, dem Ausdruck oder der gespeicherten Rezeptur und, wenn vorhanden, dem Fehlerprotokoll (Papier 3). Sehen Sie das Fehlerprotokoll vor dem Versand durch; es enthält Dateipfade mit Ihrem Windows-Benutzernamen.
10.5 Behandeln Sie die Lizenzdatei und die Zugangsdaten des Abgleichs sorgfältig, geben Sie sie nicht an Dritte weiter und teilen Sie dem Anbieter einen Missbrauch unverzüglich mit.
10.6 Verletzen Sie diese Pflichten, gilt § 254 BGB (Mitverschulden); Ihre Ansprüche schließt das nicht von vornherein aus.
11 Mängel
11.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts mit den folgenden Abweichungen.
11.2 Ein Mangel liegt vor, wenn das Programm von der Beschaffenheit nach Ziffer 3.3 abweicht. Kein Mangel sind die in Ziffer 3.3 genannten Grenzen und Abweichungen von Anhaltswerten sowie Fehler, die allein darauf beruhen, dass Sie oder Dritte das Programm verändert haben, dass es in einer Systemumgebung außerhalb der Ziffer 3.3 läuft oder dass Sie einen falschen Wert eingegeben oder einen Erfahrungswert verstellt haben. Rechnet oder prüft das Programm mit Ihren Werten falsch, bleibt das ein Mangel.
11.3 Der Anbieter erfüllt nach seiner Wahl nach: durch eine berichtigte oder neuere Fassung, einen berichtigten Katalogstand, eine neue Lizenzdatei oder eine Umgehung, die den Mangel für Sie ohne wesentliche Nachteile beseitigt. Die Nacherfüllung durch eine neuere Fassung müssen Sie annehmen, wenn Ihnen das zumutbar ist, insbesondere wenn sie Ihre Daten übernimmt und den bisherigen Funktionsumfang behält. Auf Anfrage stellt der Anbieter Ihnen das Setup der zuvor genutzten Fassung bereit. Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Anbieter.
11.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie Ihnen unzumutbar, können Sie nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen schuldet der Anbieter nur nach Ziffer 12. Nach einem Rücktritt gilt Ziffer 4.5.
11.5 Machen Dritte geltend, dass die vertragsgemäße Nutzung ihre Rechte verletzt, unterrichten Sie den Anbieter unverzüglich in Textform. Der Anbieter verschafft Ihnen nach seiner Wahl das Recht zur Nutzung oder ändert das Programm so, dass es keine Rechte Dritter mehr verletzt und den vereinbarten Funktionsumfang behält; im Übrigen gelten die Ziffern 11.4 und 12.
11.6 Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung (Ziffer 3.2); bei einer später überlassenen Fassung verjähren Ansprüche wegen Mängeln, die erst mit ihr auftreten, in zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie sie aus dem Programm geladen oder als Setup erhalten haben. Das gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche auf Schadensersatz, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für arglistig verschwiegene Mängel, für Ansprüche aus einer Garantie und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; für sie gelten die gesetzlichen Fristen.
11.7 Die Pflichten aus Ziffer 6 bestehen neben den Mängelrechten und unabhängig von der Frist nach Ziffer 11.6.
12 Haftung
12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt
- a) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen,
- b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- c) nach dem Produkthaftungsgesetz,
- d) für arglistig verschwiegene Mängel und
- e) soweit er für die Beschaffenheit des Programms eine Garantie übernommen und sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet hat; die Zusagen dieser Bedingungen sind keine solche Garantie (Ziffer 12.9).
12.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen, etwa die Pflicht, Ihnen ein Programm frei von Rechtsmängeln zu überlassen, das nach den in Papier 1 beschriebenen Rechenwegen rechnet und prüft, die Lizenzdatei auszustellen und bekannte Rechenfehler nach Ziffer 6 zu korrigieren. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss als mögliche Folge vorhersehbar und für einen Vertrag dieser Art typisch ist.
12.3 In den Fällen der Ziffer 12.2 ist die Haftung außerdem auf 300.000 EUR je Schadensfall begrenzt.
12.4 Im Übrigen haftet der Anbieter für leichte Fahrlässigkeit nicht.
12.5 Außer in den Fällen der Ziffer 12.1 haftet der Anbieter für den Verlust von Daten nur in dem Umfang, der auch bei regelmäßiger, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung (Ziffer 10.2) entstanden wäre.
12.6 Die Haftungsbegrenzungen dieser Ziffer gelten auch für die persönliche Haftung der Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
12.7 Zwingende gesetzliche Haftung, etwa nach Art. 82 DSGVO, bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit dieser Ziffer nicht verbunden.
12.8 Diese Ziffer gilt auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB).
12.9 Die Zusagen dieser Bedingungen, insbesondere in den Ziffern 3.4, 6, 7, 8 und 9, sind Leistungspflichten. Sie sind keine Garantie im Sinne der §§ 443 und 444 BGB; das gilt auch, soweit Webseite, Handbuch oder Validierungspaket diese Zusagen beschreiben.
13 Abgleich zwischen Arbeitsplätzen
13.1 Der Abgleich gehört nicht zum Leistungsumfang des Kaufs. Wünschen Sie ihn ausdrücklich, richtet der Anbieter Ihrem Betrieb ohne weitere Kosten einen Zugang ein, über den Ihre Arbeitsplätze Rezepturen, eigene Materialien und das Feuchte-Journal über den Server des Anbieters abgleichen. Bis auf Weiteres richtet er je Betrieb einen Zugang ein; mit ihm melden sich alle Arbeitsplätze des Betriebs an.
13.2 Weil der Anbieter dabei personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, setzt der Abgleich einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO voraus. Der Anbieter richtet den Zugang erst ein, wenn dieser Vertrag geschlossen ist.
13.3 Den Zugang nutzen nur Personen, die für Sie arbeiten. Sie informieren diese über die Verarbeitung im Abgleich und sorgen dafür, dass das Kennwort geheim bleibt; das Anfangskennwort ändern Sie nach der ersten Anmeldung, bevor sich weitere Arbeitsplätze anmelden; jede Änderung des Kennworts beendet die Anmeldung dieses Zugangs auf allen anderen Arbeitsplätzen.
13.4 Der Anbieter sagt für den Abgleich keine bestimmte Verfügbarkeit zu; eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel des Abgleichs, die schon bei Vertragsschluss vorhanden sind, ist ausgeschlossen. Ihre Daten bleiben auf Ihren Arbeitsplätzen gespeichert; der Abgleich ersetzt keine Datensicherung (Ziffer 10.2).
13.5 Sie können den Abgleich jederzeit in Textform beenden. Der Anbieter kann ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende beenden; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vor dem Ende können Sie Ihre Daten im Programm ausgeben (Ziffer 7.2). Nach dem Ende löscht der Anbieter die Daten Ihres Betriebs auf dem Server nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung; auf Ihren Arbeitsplätzen bleiben sie erhalten.
13.6 Für den Abgleich gilt Ziffer 12.
14 Datenschutz und Vertraulichkeit
14.1 Für Angebot, Vertrag, Rechnung und Lizenzregister verarbeitet der Anbieter die dafür nötigen Angaben: Firma und Anschrift, Name und E-Mail-Adresse der Ansprechperson, gegebenenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und einen Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft (etwa Registerauszug oder Gewerbeanmeldung, Ziffer 2.4), die Arbeitsplatzkennung, den Zahlungseingang, die ausgestellte Lizenz und bei einer Weitergabe Name und Anschrift des Erwerbers (Ziffer 9.4). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die betroffene Person selbst Vertragspartner ist oder werden will, sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Anbahnung und Abwicklung des Vertrags mit Ihrem Unternehmen oder Ihrer Stelle, bei einer Weitergabe auch nachzuhalten, wer die Lizenz besitzt); für die Aufbewahrung Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Rechnungen und Buchungsbelege bewahrt der Anbieter acht Jahre, Geschäftsbriefe sechs Jahre auf, jeweils ab dem Ende des Kalenderjahres. Anfragen, aus denen kein Vertrag wird, löscht er spätestens zwölf Monate nach dem letzten Kontakt, soweit sie nicht als Geschäftsbriefe aufzubewahren sind. Endet eine Lizenz, etwa nach einer Weitergabe, einer Neuausstellung für einen anderen Rechner oder einem Rücktritt, löscht er im Lizenzregister die Prüfwerte der Rechnermerkmale und behält nur, was er für diese Fristen braucht. Was das Programm selbst verarbeitet, beschreibt der Datenschutzhinweis des Programms (DATENSCHUTZ.txt im Programmordner, im Programm unter „Info zur Anwendung“ → „Rechtliches“); Ihre Rechte, darunter das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO (Ziffer 14.5), nennen er und die Datenschutzerklärung unter rehfeldt-massing.de/datenschutz.html.
14.2 Für den Abgleich gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Ziffer 13.2).
14.3 Rezepturen, Materialdaten und Fehlerprotokolle, die Sie dem Anbieter zur Unterstützung oder Fehlersuche überlassen, behandelt er vertraulich und verwendet sie nur für Ihr Anliegen. Personenbezogene Daten darin, etwa den Windows-Benutzernamen in den Dateipfaden eines Fehlerprotokolls, verarbeitet er dabei als Verantwortlicher. Er löscht diese Unterlagen spätestens drei Monate nach Abschluss der Fehlersuche oder der Erledigung Ihres Anliegens. Ist die E-Mail, mit der sie kamen, als Geschäftsbrief aufzubewahren, bleiben sie darin bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist nach Ziffer 14.1 und werden zu keinem anderen Zweck verwendet. Einen Befund, den er daraus gewinnt, darf er ohne Ihre Daten in die Chronik aufnehmen.
14.4 Als Referenz nennt der Anbieter Sie nur mit Ihrer Zustimmung.
14.5 Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Soweit der Anbieter personenbezogene Daten auf Grundlage berechtigter Interessen verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), kann die betroffene Person, etwa Ihre Ansprechperson, dem aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen; eine formlose Nachricht an kontakt@rehfeldt-massing.de genügt.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Erklärungen zu diesem Vertrag bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.
15.2 Diese Bedingungen ändern sich für einen geschlossenen Vertrag nur, wenn Sie der Änderung in Textform zustimmen. Für Änderungen der Nutzungsbedingungen gilt deren Ziffer 1.5.
15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.4 Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15.5 Ist eine Bestimmung unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
15.6 Vertragssprache ist Deutsch; maßgebend ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen.